Steuerliche Neuerungen
Wer die direkte Bundessteuer vorauszahlt, erhält neu einen Vergütungszins von 0.75% (2024: 1.25%). Wer die Zahlungsfrist jedoch verpasst, muss neu 4.5% Verzugszins zahlen (2024: 4.75%).
Im 2025 gibt es bei den Steuern für Privatpersonen keine wesentlichen Änderungen. Verschiedene Abzüge werden aufgrund der Teuerung leicht nach oben angepasst:
Aus- und Weiterbildung
2024: 12'900 2025: 13'000
Säule 3a (mit Pensionskasse)
2024: 7'056 2025: 7'258
Säule 3a (ohne Pensionskasse)
2024: 35'280 2025: 36'288
Kinderbetreuungsabzug
2024: 25'000 2025: 25'800
Doppelverdienerabzug: 8'600 - 14'100
Kinderabzug: 6'800
Versicherungsprämien für Verheiratete: 3'700
Abzug vom Steuerbetrag pro Kind: 263
Der Bundesrat hat beschlossen, die bundesweiten Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen ab dem 1. Januar 2025 zu erhöhen. Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat steigen, und die Ausbildungszulage wird von CHF 250 auf CHF 268 pro Monat erhöht. Dies ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Das Familienzulagengesetz legt einen Mindestansatz pro Kind und Monat für die in den Kantonen gezahlten Familienzulagen fest, wobei die aktuellen Sätze mindestens CHF 200 für die Kinderzulage und CHF 250 für die Ausbildungszulage betragen. Die Mindestansätze für Familienzulagen werden gleichzeitig mit den Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an die Inflation angepasst, wobei die nächste Anpassung am 1. Januar 2025 erfolgt. In Kantonen, die die bundesweiten Mindestansätze anwenden, führt die Erhöhung automatisch zu einer Erhöhung der Familienzulagen. Kantone können jedoch höhere oder zusätzliche Zulagen zahlen.