Steuerliche Neuerungen 2024 EN fehlt

Steuerliche Neuerungen 2024 EN fehlt

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September 19, 2024

Mehrwertsteuer

Seit 1. Januar 2024 gelten folgende MWST-Sätze:

Normalsatz

Bisher: 7.7%.            Neu: 8.1%

Reduzierter Satz

Bisher: 2.5%            Neu: 2.6%

Sondersatz für Beherbergungsleistungen

Bisher: 3.7%            Neu: 3.8%

Höhere Verzugs- und Vergütungszinsen

Wer die direkte Bundessteuer vorauszahlt, erhält neu einen Vergütungszins von 1.25% (2023: 0%). Wer die Zahlungsfrist jedoch verpasst, muss neu 4.75% Verzugszins zahlen (2023: 4%).

Einführung von Ausgleichs- und Vergütungszinsen auf Ebene der Kantons- und Gemeindesteuern

Gewisse Kantone haben per 2024 wieder Ausgleichszinsen eingeführt. So beispielsweise der Kanton Zug einen Ausgleichszins von 2%. Im Grundsatz findet der Ausgleichszins auf alle per 1.1.2024 offenen Forderungen gegenüber dem entsprechenden Steueramt Anwendung. Abweichende Regelungen unterhalb der Kantone bleiben vorbehalten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Kontakt mit Ihrer Steuerbehörde aufzunehmen, um Ihre Situation in Bezug auf noch nicht beglichene Steuerschulden per 1.1.2024 zu klären. Von Ausgleichszinsen sind sowohl natürliche, als auch juristische Personen betroffen. Aufgrund der erneuten Einführung von Ausgleichszinsen werden die Kantone als Gegenstück Vergütungszinsen einführen.

Individualsteuern im Bereich direkte Bundessteuer

Im 2024 gibt es bei den Steuern für Privatpersonen keine wesentlichen Änderungen. Verschiedene Abzüge werden aufgrund der Teuerung leicht nach oben angepasst:

Aus- und Weiterbildung

2023: 12'700             2024: 12'900

Doppelverdienerabzug

2023: 13'600            2024: 13'900

Kinderabzug

2023: 6'600              2024: 6'700

Unterstützungsabzug

2023: 6'600              2024: 6'700

Verheiratetenabzug

2023: 2'700               2024: 2'800

Abzug vom Steuerbetrag pro Kind

2023: 255                  2024: 259

Säule 3a (mit Pensionskasse)

2023: 7'056               2024: 7'056

Säule 3a (ohne Pensionskasse)

2023: 35'280            2024: 35'280

Kinderbetreuungsabzug

2023: 25'000            2024: 25'500