Steuerliche Neuerungen 2024 EN fehlt
Seit 1. Januar 2024 gelten folgende MWST-Sätze:
Normalsatz
Bisher: 7.7%. Neu: 8.1%
Reduzierter Satz
Bisher: 2.5% Neu: 2.6%
Sondersatz für Beherbergungsleistungen
Bisher: 3.7% Neu: 3.8%
Wer die direkte Bundessteuer vorauszahlt, erhält neu einen Vergütungszins von 1.25% (2023: 0%). Wer die Zahlungsfrist jedoch verpasst, muss neu 4.75% Verzugszins zahlen (2023: 4%).
Gewisse Kantone haben per 2024 wieder Ausgleichszinsen eingeführt. So beispielsweise der Kanton Zug einen Ausgleichszins von 2%. Im Grundsatz findet der Ausgleichszins auf alle per 1.1.2024 offenen Forderungen gegenüber dem entsprechenden Steueramt Anwendung. Abweichende Regelungen unterhalb der Kantone bleiben vorbehalten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Kontakt mit Ihrer Steuerbehörde aufzunehmen, um Ihre Situation in Bezug auf noch nicht beglichene Steuerschulden per 1.1.2024 zu klären. Von Ausgleichszinsen sind sowohl natürliche, als auch juristische Personen betroffen. Aufgrund der erneuten Einführung von Ausgleichszinsen werden die Kantone als Gegenstück Vergütungszinsen einführen.
Im 2024 gibt es bei den Steuern für Privatpersonen keine wesentlichen Änderungen. Verschiedene Abzüge werden aufgrund der Teuerung leicht nach oben angepasst:
Aus- und Weiterbildung
2023: 12'700 2024: 12'900
Doppelverdienerabzug
2023: 13'600 2024: 13'900
Kinderabzug
2023: 6'600 2024: 6'700
Unterstützungsabzug
2023: 6'600 2024: 6'700
Verheiratetenabzug
2023: 2'700 2024: 2'800
Abzug vom Steuerbetrag pro Kind
2023: 255 2024: 259
Säule 3a (mit Pensionskasse)
2023: 7'056 2024: 7'056
Säule 3a (ohne Pensionskasse)
2023: 35'280 2024: 35'280
Kinderbetreuungsabzug
2023: 25'000 2024: 25'500